WEG Reinigungsvertrag: Was muss rein?

Ein gut ausgearbeiteter Reinigungsvertrag schützt WEGs und Hausverwaltungen vor bösen Überraschungen. Wir erklären, welche Punkte ein Reinigungsvertrag zwingend enthalten sollte und worauf Sie bei der Vertragsgestaltung mit einer Reinigungsfirma achten müssen.

Diese Punkte muss ein Reinigungsvertrag für WEGs enthalten

  • 1. Leistungsumfang: Welche Flächen genau werden gereinigt (Treppenhaus, Keller, Außen)?
  • 2. Häufigkeit: Wöchentlich, 14-tägig oder monatlich? An welchem Wochentag?
  • 3. Vergütung: Monatlicher Pauschalpreis oder m²-Preis? Sind Reinigungsmittel inklusive?
  • 4. Laufzeit & Kündigung: Typisch 1 Jahr mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Vertragsende
  • 5. Qualitätskontrolle: Gibt es ein Reinigungsprotokoll? Wie werden Mängel gemeldet?
  • 6. Haftung & Versicherung: Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung des Dienstleisters

Häufige Fehler in Reinigungsverträgen

  • Kein schriftlicher Vertrag – mündliche Absprachen nicht durchsetzbar
  • Leistungsumfang zu vage beschrieben (keine Flächenangaben)
  • Keine Regelung für Preisanpassungen (Indexklausel fehlt)
  • Fehlende Qualitätskontrolle und kein Reinigungsprotokoll
  • Kein geregeltes Beschwerdemanagement und keine Nachbesserungsfristen
  • Haftung bei Schäden durch Reinigung ungeklärt

Checkliste: Reinigungsvertrag für WEG

Genaue Beschreibung aller zu reinigenden Bereiche
Reinigungsfrequenz mit Wochentag (z. B. jeden Dienstag)
Monatlicher Pauschalpreis inkl. Reinigungsmittel
Indexklausel oder feste Anpassungsregel für Preiserhöhungen
Laufzeit: 1 Jahr mit 3-Monats-Kündigungsfrist
Protokollpflicht des Dienstleisters
Regelung für Mängelrügen (Frist, Nachbesserung)
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung des Dienstleisters
Ansprechpartner auf beiden Seiten namentlich genannt

Vertragslaufzeit, Kündigung und Verlängerung

Typische Reinigungsverträge für WEGs laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Vertragsende. Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine klare Regelung zur automatischen Verlängerung enthält und keine Evergreen-Klauseln versteckt, die eine Kündigung erschweren.

Preisanpassungsklauseln richtig verhandeln

Reinigungsunternehmen sind berechtigt, Preise bei steigenden Lohn- oder Materialkosten anzupassen. Eine faire Klausel koppelt Anpassungen an den Verbraucherpreisindex (VPI) und begrenzt Erhöhungen auf einmal jährlich und maximal 5 %. Ohne eine solche Klausel sind Preiserhöhungen nur mit Ihrer Zustimmung möglich. Vermeiden Sie vage Formulierungen wie 'jederzeit' oder 'nach Ermessen' – diese sind unwirksam oder zumindest rechtlich angreifbar.

Worauf bei der Auswahl des Reinigungsunternehmens achten?

  • Referenzen aus dem WEG-Bereich einholen – nicht jede Firma kennt WEG-Strukturen
  • Probe-Reinigung vereinbaren: Qualität beurteilen, bevor Sie unterschreiben
  • Eigenpersonal bevorzugen: Subunternehmer führen häufig zu Qualitätsproblemen
  • Kommunikationswege klären: Wer ist Ansprechpartner bei der Firma? Direkte Erreichbarkeit?
  • Protokollbereitstellung prüfen: Können Protokolle digital (per E-Mail oder App) zugestellt werden?

Reinigungsvertrag und Betriebskostenabrechnung

Kosten aus einem WEG-Reinigungsvertrag sind regelmäßig auf Mieter umlagefähig, sofern sie unter die Betriebskostenverordnung fallen. Treppenhausreinigung und Gemeinschaftsflächenpflege gehören ausdrücklich zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung: Die Kosten entstehen tatsächlich und werden durch einen schriftlichen Vertrag mit einer dazugehörigen Rechnung belegt. Kaiser GmbH stellt monatliche Abrechnungen aus, die direkt für die Betriebskostenabrechnung verwendet werden können.

Reinigungsvertrag kündigen – was ist zu beachten?

Möchte die WEG den Reinigungsvertrag kündigen, ist auf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist zu achten – üblicherweise drei Monate zum Jahresende. Achten Sie darauf, die Kündigung schriftlich und fristwahrend zu versenden, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Ein neuer Anbieter sollte rechtzeitig ausgewählt werden, damit keine Lücken in der Reinigungsversorgung entstehen.

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Häufige Fragen

Muss ein Reinigungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Ein mündlicher Vertrag ist zwar rechtlich möglich, aber im Streitfall kaum durchsetzbar. Für WEGs empfehlen wir immer einen schriftlichen Vertrag mit detailliertem Leistungsverzeichnis.

Was ist eine Indexklausel im Reinigungsvertrag?

Eine Indexklausel koppelt Preisanpassungen an einen offiziellen Index (z. B. Verbraucherpreisindex). So sind Preiserhöhungen nachvollziehbar und fair geregelt.

Wie lang sollte ein Reinigungsvertrag laufen?

Typisch sind 1 Jahr mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Vertragsende. Kürzere Laufzeiten sind möglich, oft aber teurer. Längere Laufzeiten bieten mehr Planungssicherheit und günstigere Konditionen.

Was tun, wenn die Reinigungsqualität nicht stimmt?

Im Vertrag sollte eine Mängelrüge-Klausel stehen: Mängel schriftlich anzeigen, Frist zur Nachbesserung setzen. Reagiert die Firma nicht, drohen Vertragsstrafe oder Kündigung.

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