Winterdienst: Pflichten für Hausverwaltungen und WEGs

Ein Sturz auf dem vereisten Gehweg – und schon stellt sich die Frage: Wer haftet? Für Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in Villingen und der Region ist die Räum- und Streupflicht eine ernste rechtliche Angelegenheit. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie wissen müssen.

Wer ist grundsätzlich zuständig?

Die Räum- und Streupflicht liegt primär bei der Gemeinde, kann aber per Satzung auf Anlieger übertragen werden. In Villingen und der Region ist das standardmäßig der Fall: Die Hausverwaltung oder WEG ist verantwortlich für den anliegenden Gehweg.

Wann muss geräumt werden?

  • Werktags: 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Bei anhaltendem Schneefall: regelmäßiges Nachräumen nötig
  • Nach Ende des Schneefalls: erneutes Räumen bei Neuschnee erforderlich

Was genau muss geräumt werden?

Zu räumen und zu streuen sind: anliegender Gehweg, Zugänge zum Gebäude (Einfahrten, Fußwege), Briefkastenzugänge und Abfallstellplätze. Die Mindestbreite des geräumten Gehwegs beträgt in den meisten Kommunen 1,20–1,50 Meter.

Haftungsrisiko: Ohne lückenlose Protokollierung drohen bei Sturzunfällen auf nicht geräumtem Gelände erhebliche zivilrechtliche Schadensersatzforderungen – und in schweren Fällen auch strafrechtliche Relevanz.

Pflichten an Dritte übertragen – aber richtig

Die Räumpflicht kann schriftlich auf einen Winterdienst-Dienstleister übertragen werden. Wichtig: Die Übertragung muss exakt den Leistungsumfang beschreiben. Die Hausverwaltung bleibt in der Kontrollpflicht und muss überprüfen, ob der Dienstleister tatsächlich leistet. Professionelle Anbieter führen ein Einsatzprotokoll als Nachweis im Schadensfall.

Streumittel: Was ist erlaubt?

In den meisten Kommunen in Villingen und der Region ist Auftausalz auf Gehwegen verboten oder stark eingeschränkt – zum Schutz von Bäumen und Gewässern. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Bitte die jeweilige Gemeindesatzung prüfen.

Was kostet professioneller Winterdienst?

ObjekttypEinheiten / FlächeMonatspauschale (Richtwert)
Kleines Mehrfamilienhausbis 6 WE80 – 150 €
Mittlere Wohnanlage8–16 WE150 – 300 €
Große Wohnanlage20+ WE300 – 600 €
Gewerbeobjekt / Parkplatznach Flächeab 100 € (individuell)
Komplettpaket (Räumen + Streuen + Protokoll)alle GrößenJahresvertrag empfohlen

Checkliste Winterdienst für Hausverwaltungen

Räumzeiten kennen und einhalten (Werktags ab 7:00 Uhr)
Mindestbreite von 1,20–1,50 m freihalten
Bei Dauerschneefall regelmäßig nachräumen
Nur erlaubte Streumittel verwenden (kein Auftausalz)
Winterdienst schriftlich an Dienstleister übertragen
Einsätze protokollieren lassen (Nachweis im Schadensfall)
Kontrollpflicht auch nach Übertragung wahrnehmen

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Häufige Fragen

Wer muss den Winterdienst durchführen – Mieter oder Hausverwaltung?

Grundsätzlich die Eigentümer bzw. WEG. Die Räumpflicht kann per Hausordnung auf Mieter übertragen werden – das muss aber ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Einfacher und rechtssicherer: die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes.

Ab wann muss der Gehweg geräumt sein?

Werktags ab 7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 8:00 Uhr – spätestens. Bei Dauerschneefall muss regelmäßig nachgeräumt werden – einmaliges Räumen am Morgen reicht nicht.

Was passiert, wenn ich die Räumpflicht nicht erfülle?

Bei einem Sturzunfall haftet der Eigentümer oder die WEG zivilrechtlich für Schadensersatz und Schmerzensgeld. In schweren Fällen droht auch strafrechtliche Verantwortung. Ohne lückenloses Protokoll ist die Haftung kaum abzuwenden.

Darf man Auftausalz auf Gehwegen verwenden?

In Villingen und der Region ist Auftausalz auf öffentlichen Gehwegen in den meisten Gemeinden verboten oder stark eingeschränkt. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Bitte prüfen Sie die jeweilige Gemeindesatzung.

Wie lange muss der Winterdienst-Nachweis aufbewahrt werden?

Empfehlenswert sind mindestens 3 Jahre, da Schadensersatzklagen oft erst Monate nach dem Unfall eingereicht werden. Ein professioneller Hausmeisterservice führt automatisch ein lückenloses Einsatzprotokoll.

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